Versicherungen

Elementarversicherung

Die Klimaveränderung hinterlässt weltweit immer mehr ihre Spuren durch extreme Wettererscheinungen. Naturkatastrophen nehmen rapide zu, und Experten sagen noch Steigerungen voraus. Auch in Deutschland sind Wetterextreme auf dem Vormarsch. Es sind nicht immer die ganz großen Katastrophen, wie beispielsweise das Oder-Hochwasser vor einigen Jahren, sondern zunehmenden kleinere Überschwemmungen, Stürme und Erdrutsche, von denen die Menschen betroffen sind.

Solche und ähnliche Schadensfälle übernimmt eine Elementarschadenversicherung, im Folgenden auch Elementarversicherung genannt. Sie soll bei Schäden durch Hochwasser, Schnee (Schneedruck und Lawinen), Erdrutsch oder auch bei Erdbeben greifen. Sie kann als Teil der Gebäudeversicherung oder auch selbstständiger Vertrag abgeschlossen werden, sofern man denn ein Angebot bekommt, denn die Versicherer haben die Hürden sehr hoch gebaut. In der Regel gilt: Nur wenn in den letzten zehn Jahren kein Elementarschaden am Versicherungsgrundstück vorgekommen ist, wird Versicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung angeboten und/oder die Leistung hierfür begrenzt.

Es gibt zwischenzeitlich jedoch auch Versicherungsunternehmen, die eine erweiterte Elementarversicherung als Ergänzung zur Hausrats- oder Wohngebäudeversicherung anbieten, deren Bedingungen aber mit denen der oben erwähnten weitgehend identisch sind.

Bei neuen Verträgen prüfen die Versicherungen obligatorisch, ob der Antragsteller in einem von Hochwasser gefährdenden Gebiet lebt. Um wirklich jedes Risiko auszuschließen, haben sich alle Versicherungen dem Computerprogramm „Zürs“ angeschlossen, das alle Regionen und Städte Deutschlands in Risikogruppen einteilt. „Zürs“ errechnete drei Gefährdungsklassen: Gefährdungsklasse 1: Überschwemmungen seltener als einmal alle 50 Jahre. Gefährdungsklasse 2: Überschwemmungen häufiger als einmal alle 50 Jahre, aber seltener als einmal alle 10 Jahre. Gefährdungsklasse 3: Überschwemmungen häufiger als einmal alle 10 Jahre.

Wer unter die Gefährdungsklasse 3 fällt, dem wird kaum noch eine Versicherung gegen Elementarschäden angeboten werden. Grundsätzlich sollte man deshalb eine Elementarversicherung dann abgeschlossen haben, wenn man von einem Unglück noch gar nicht betroffen ist, um überhaupt eine Versicherung zu bekommen. „Zürs“ wird ständig aktualisiert und erfasst praktisch von einem Tag auf den anderen neue Ereignisse und damit auch neue Einstufungen in die Gefährdungsklassen.

Es ist dringend geraten, sich vorher umfassend zu informieren. Hierzu bietet das Internet hervorragende Möglichkeiten und Versicherungsvergleiche. Da sich die Beiträge, aber auch die Leistungen erheblich unterscheiden, sind Vergleiche bares Geld wert.