Eine Privathaftpflicht deckt die wichtigsten Risiken des Alltags ab, wenn man zum Beispiel als Besucher ein Rotweinglas verschüttet und dabei den Teppich des Gastgebers verunreinigt. Auch wenn man im Winter vergessen hat, vor dem Haus zu streuen und ein Fußgänger vor der Haustür ausrutscht und sich den Knöchel verstaucht.
Privathaftpflichtversichert ist der Versicherungsnehmer, wie auch der Partner, Kinder und sogar das Hauspersonal. In der Privathaftpflicht mit inbegriffen sind auch Schäden, die durch bestimmte Haustiere bei Anderen verursacht werden, wenn zum Beispiel der Teppich oder andere Möbel durch Katzen, Nagetiere oder Vögel verunreinigt bzw. beschädigt werden. Anders ist es bei Hunden oder Pferden, durch die Personen- oder Sachschäden entstehen. Dafür gibt es eine spezielle Tierhalter- Haftpflicht- Versicherung.
Die Privathaftpflicht übernimmt Personenschäden, d.h. ist zum Beispiel durch einen nicht gestreuten Gehweg vor dem Eigenheim jemand zu Schaden gekommen, werden Kosten für dessen Rehabilitation fällig, die vom Versicherer geleistet werden. Eventuell kann es sogar zu lebenslangen Rentenzahlungen an das Opfer kommen. Sachschäden werden ebenso übernommen, d.h. ist zum Beispiel von dem Versicherten Kaffee über das Notebook eines Anderen verschüttet worden und das Notebook hat bleibende Schäden davongetragen, wird die Reparatur oder Schadensersatz bezahlt.
Vermögensschäden, also finanzielle Schäden, die ein Opfer in Folge eines Personen- oder Sachschadens erlitten hat, sowie reine Vermögensschäden sind ebenfalls in der Privathaftpflicht mit inbegriffen. Reine Vermögensschäden sind Schäden, die entstehen können, wenn zum Beispiel infolge eines Unfalls eine Person daran gehindert wird, einen wichtigen Termin wahrzunehmen und es deswegen zu finanziellen Einbußen kommt.
Wird man für einen Schaden verantwortlich gemacht, den man nicht verursacht hat, hilft die Privatpflicht auch, d.h. anfallende Anwalts- und Gerichtskosten werden durch die Versicherung getragen. Die Privathaftpflicht gilt im Inland als auch im Ausland, wobei sie im Ausland meist auf ein Jahr befristet ist.
Nach einem Schaden prüft die Versicherung, ob der Versicherungsnehmer schadenersatzpflichtig ist. Nicht berechtigte Forderungen werden durch den Versicherer abgewehrt. Der Versicherte ist als Fußgänger, Fahrradfahrer oder auch Skater geschützt. Wird der Schaden durch das Auto verursacht, greift die Privathaftpflicht nicht. Es gibt Höchstgrenzen bei der Entschädigung. Viele Gesellschaften bieten auch mehrere Varianten an. Grundsätzlich ist zu sagen, dass bei höher vereinbarten maximalen Versicherungssummen (Deckungssummen) auch die Prämie höher ist. Welche Versicherungssumme bei der Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, ist jedem selbst überlassen.
Wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Freiheit, die Gesundheit, das Eigentum oder sonst welches Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, zahlt die Privathaftpflicht den Schaden nicht.