Versicherungen

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung zählt zu den Individualversicherungen, sie sichert das Risiko bei einem Rechtsstreit ab, indem sie viele Gebühren für Verfahren und Leistungen übernimmt. Rechtsschutzversicherungen kann man für den privaten und gewerblichen Bereich abschließen.

In der Regel beinhaltet eine private Rechtsschutzversicherung u.a.:

  • Schadenersatz- Rechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz
  • allgemeinen Strafrechtsschutz (keine vorsätzlichen Straftaten)
  • Rechtsschutz im Vertrag- und Sachenrecht im privaten Bereich
  • Sozialgerichtsrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Familieb- und Erbrecht
  • Rechtschutz für die selbstgenutzte Wohneinheit

Teilweise ist auch der Verkehrsrechtsschutz enthalten. Anderenfalls kann man ihn gegen Zuschlag hinzu nehmen. Hausbesitzer sollten besonders auf den Rechtsschutz für die selbstgenutzte Wohneinheit achten. Als Vermieter benötigen Sie allerdings eine Zusatzversicherung, die auch evt. Streitfälle mit Mietern absichert.

Wichtig ist natürlich, welche Leistungen enthalten sind. Falls im Vertrag keine Deckungsbegrenzung vermerkt ist und auch nicht eine gewisse Deckungssumme erreicht wird, so kann sich der Versicherte auf die Zahlung der folgenden Leistungen verlassen: Die Kosten eines Rechtsanwalts werden genauso übernommen wie Kosten für eventuelle Zeugen und auch die Gebühren von Sachverständigen. Zudem steht die Rechtsschutzversicherung ein für die Kosten des Gerichts und auch für die des Gegners im jeweiligen Verfahren. Dies sollte allerdings nur der Fall sein bei einer Niederlage im Prozess.

Des weiteren zahlt die Rechtsschutzversicherung auch so genannte Strafkautionen. Bußgelder und Geldstrafen muss allerdings jeder Klient selbst entrichten.

Bei vielen Versicherungen dieser Art kann sich der Versicherte auch im Rahmen der Selbstbeteiligung an den entstehenden Kosten beteiligen. Die Selbstbeteiligung mindert die zu zahlenden Versicherungsbeiträge. Der Betrag für die Selbstbeteiligung ist im Vertrag festgehalten und bewegt sich zwischen 150- und 500 Euro. Die Rechtsschutzversicherung ist meist gültig in Europa und genauso auch in Mittelmeerländern. Dazu zählen auch Länder wie Algerien oder auch Marokko. Manche Versicherungen bieten an, dass sich Interessierte weltweit versichern können. Dabei kann es aber passieren, dass beispielsweise nur die durch einen Anwalt entstandenen Kosten bezahlt werden. Achten Sie darauf, dass der Anwalt im Ausland nicht ein Vielfaches an Gebühren im Vergleich zu einem deutschen Rechtsanwalt verlangt. Fürs Ausland gelten oft auch maximale Versicherungssummen, die etwa bei 30 000 Euro liegen.

Zudem sollte beachtet werden, dass oft erst 3 Monate nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung Leistungen übernommen werden. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung laufende Streitfälle deckt der neue Rechtsschutzvertrag demnach nicht ab.